Seltener  war bisher die Welt der Datenschützer mehr in Turbulenzen geraten , als es jetzt zu erleben ist: die ab 25.5.2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung beeinflußt  schon jetzt  faktisch die Prüfungsmaßstäbe datenschutzrechtlicher Vorgänge.

Die Privatwirtschaft beginnt nun - wenn auch langsam - Prozesse der GVO anzupassen.

Der internationale Datentransfer ist mit Unsicherheiten belastet im Zusammenhang mit dem Regelwerk Private shield. Fortbildungsveranstaltungen sind schon  weitgehend auf die GVO fokussiert. Unklarheiten  bestehen zur Frage, wie das BDSG-Nachfolgegesetz letztendlich aussehen wird. In dieser Phase können Datenschutz-Fachtagungen zumindest ein flash-light werfen auf besonders aktuelle Problemzonen und rechtliche Orientierung bieten. Diesen Blick bietet  die Tagung am 23.03.17 in Wiesbaden"Datenschutz und Datensicherheit-Update 2017".

 

Für Fachanwälte IT-Recht findet § 15 FAO mit 6,0 Vortragsstunden Anwendung.



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