Die Entwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen geht dynamisch weiter. Einen wesentlichen Teil daran verantwortet der
Gesetzgeber mit neuen Vorschriften. Einen wichtigen Eckpunkt stellt das neue Patientendatenschutz-Gesetz von 2020 dar, das gerade für Datenschützer vielfältige Fragen aufwirft. Auch die
anstehende Digitalisierung der Patientenakte und des Medikationsplans muss den Anforderungen des Datenschutzes und eines patientengerechten Umgangs einigermaßen
entsprechen. Corona-bedingt wird als neue Variante meiner Tagungsreihe die Video -Tagung am 4.11.20 diese drei Themen in Fachvorträgen aufgreifen, die Referenten sind
namhafte Experten, die nach den Vorträgen für weitergehende Fragen virtuell zu Verfügung stehen.
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