Das Jahr 2018 war datenschutzrechtlich geprägt durch das Bemühen vieler Fachgremien und politisch verantwortlicher Stellen, die
notwendige rechtliche Klarheit zu schaffen für die Anwendung der GVO ab dem 25.5.2018.
Dieser Prozeß wird sich 2019 fortsetzen.
Die Medizinbranche war schon immer aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Sorgenkind, weil hier die standardmäßig vorhandenen
Datenschutzdefizite wegen der besonderen Sensibilität der Daten ausnehmend fatale Folgen haben.
Die EU-DatenschutzgrundVO lässt die Betrachtung in neuem Licht erscheinen, da zahlreiche Vorschriften noch strenger geworden sind. Auch werden Patientendaten zunehmend für kriminelle
Datenhändler und Erpresser interessant.
Die Fachtagung am 7.5.19 soll wieder ein Schlaglicht werfen auf besonders neuralgische Arbeitsfelder medizinischer Betriebe,
in denen Patientendaten zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Die Menge und Komplexität der datenschutzrechtlich relevanten Normen und sonstigen Regelwerke insbesondere
auch für Kliniken und medizinische Versorgungszentren stellt die Fachwelt vor besondere Herausforderungen, auch auf dem Hintergrund der immer schneller
fortschreitenden IT-Technik.
Für Fachanwälte IT-Recht und Medizinrecht findet § 15 FAO mit 6,0 Vortragsstunden Anwendung.
Für die ärztliche Fortbildung werden 8 Fortbildungspunkte anerkannt.