Fachtagung Wiesbaden 07.05.2019, 09:00-17:00 Uhr

"Datenschutz in der Medizin  - Update 2019 "

Mercure Hotel Wiesbaden City


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Pressemitteilung zur Fachtagung vom 07.05.2019
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Das Jahr 2018 war datenschutzrechtlich geprägt durch das Bemühen vieler Fachgremien und politisch verantwortlicher Stellen, die notwendige rechtliche Klarheit zu schaffen für die Anwendung der GVO ab dem 25.5.2018.
Dieser Prozeß wird sich 2019 fortsetzen.
Die Medizinbranche war schon immer aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Sorgenkind, weil hier die standardmäßig vorhandenen Datenschutzdefizite  wegen der besonderen Sensibilität der Daten ausnehmend fatale Folgen haben.
Die EU-DatenschutzgrundVO lässt die Betrachtung in neuem Licht erscheinen, da zahlreiche Vorschriften  noch strenger geworden sind. Auch werden Patientendaten zunehmend für kriminelle Datenhändler und Erpresser interessant.
Die Fachtagung am 7.5.19 soll wieder ein Schlaglicht werfen auf besonders neuralgische Arbeitsfelder  medizinischer Betriebe, in denen Patientendaten zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt sind. Die Menge  und Komplexität der  datenschutzrechtlich relevanten Normen und  sonstigen Regelwerke insbesondere auch für Kliniken und medizinische Versorgungszentren stellt die Fachwelt vor besondere Herausforderungen, auch auf dem Hintergrund der immer schneller fortschreitenden IT-Technik.

Für Fachanwälte IT-Recht  und Medizinrecht findet § 15 FAO mit 6,0 Vortragsstunden Anwendung.
Für die ärztliche Fortbildung werden 8 Fortbildungspunkte anerkannt.
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