Referenten des 22.03.2018


Ministerialrat Bertram Raum ist seit Anfang 2009 Referatsleiter bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für die Bereiche Sozial- und Gesundheitswesen sowie für den Beschäftigtendatenschutz. Davor war er seit 1989 als Referent in verschiedenen Referaten des BfDI und des Bundesministerium des Innern tätig. Begonnen hat er seine berufliche Laufbahn als Kommunalbeamter einer kreisfreien Stadt in Nordrhein-Westfalen, bevor er als Verwaltungsrichter in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen wechselte. Seit 1990 ist er zudem als Dozent für Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht tätig.


Frederik Humpert-Vrielink ist Geschäftsführer der CETUS Consulting GmbH. Er blickt auf 20 Jahre Erfahrung als Berater für IT- und Informationssicherheit zurück. Unter anderem hat er verschiedene Projekte für die Polizei Baden-Württemberg, das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Bundesverwaltung realisiert. Seit sieben Jahren liegt sein Schwerpunkt in der Beratung von Krankenhäusern und Medizintechnikunternehmen im Bereich Cyber-Security und Informationssicherheit. Er ist aktiver Autor für verschiedene Fachzeitschriften wie die <kes>, die HMD – Praxis der Wirtschaftsinformatik oder die Health&Care Management. Verschiedene Fachzeitschriften für Medizintechnik haben ihn bereits interviewt, welche Auswirkungen die aktuelle Entwicklung auf die Medizintechnikhersteller haben. Er ist Referent auf internationalen Kongressen.


Ute Bottmann ist Partnerin in der Sozietät DIERLAMM Rechtsanwälte, Wiesbaden. Sie ist in den Tätigkeitsschwerpunkten Wirtschaftsstrafrecht, Medizin- und Arztstrafrecht tätig. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität zu Mainz hat sie seit 1994 fortwährend Verteidigungen von niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Klinikleitungen, Laboreinrichtungen sowie Medizinprodukthersteller vertreten. Im Bereich der Pharmaindustrie leistet sie neben der klassischen Verteidigung auch Präventivberatung. Darüber hinaus nimmt sie auch in disziplinarrechtlichen Verfahren die Interessen der Ärzte wahr. Sie hat in mehreren, zum Teil umfangreichen Publikationen, unter anderem im Bereich des Kapitalmarktstrafrechts, veröffentlicht. Sie ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins e.V., der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins sowie der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V..


Dr. Uwe K. Schneider ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für IT- und Medizinrecht. Er ist als externer Datenschutzbeauftragter von Unternehmen und Organisationen im Gesundheitswesen seit über fünfzehn Jahren an der Schnittstelle von IT, Medizin und Recht tätig. Als Sozius der Kanzlei Vogel & Partner leitet er dort den Beratungsbereich E-Health. Hier berät er sowohl Hersteller als auch Anwender medizinischer Informationstechnik sowie medizinische Forschungseinrichtungen. Daneben veröffentlicht er Fachbeiträge zu diesem Komplex und ist unter anderem Lehrbeauftragter am Johner-Institut für IT im Gesundheitswesen. Er promovierte an der Universität Tübingen zum Thema „Einrichtungsübergreifende elektronische Patienten-akten“. Im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsprojektes "cloud4health" hat er ein umfassendes Rechtsgutachten zur "Sekundärnutzung klinischer Daten" erstellt, welches die Krankenhausgesetze aller Bundesländer berücksichtigt. 


Herr Holzbrecher-Morys widmete sich dem Studium der Informatik ab 2006 zunächst der Forschung im universitären Umfeld mit dem Schwerpunkt der Weiterentwicklung neuroinformatischer Verfahren zur Biosignalanalyse. Seit 2008 ist Herr Holzbrecher-Morys bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unter anderem für elektronische Datenaustauschverfahren der Krankenhäuser und den Bereich Krankenhaus-Informationstechnik verantwortlich, hier insbesondere für den technischen Datenschutz, IT-Risikomanagement sowie Informationssicherheit. Er ist Sprecher des Branchenarbeitskreises „Medizinische Versorgung“ im UP KRITIS, Leiter der Arbeitsgruppe „Krankenhaus-Informationstechnik“ der DKG und seit 2017 stellvertretender Geschäftsführer des Dezernats „IT, Datenaustausch und eHealth“.

 

 


 

Sonja Wirtz ist stellvertretende Leiterin des Bereichs Proaktiver Datenschutz und Rechtsdurch-setzung sowie des Bereichs Medienbildung und Schule, Medien und Beschäftigtendatenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprechts-Karls-Universität Heidelberg, der University of Bergen, Norwegen und der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und ihrem Referendariat hat sie sich auf den Bereich des Medienrechts spezialisiert. Sie leitet beim Landesbeauftragten die Bußgeldstelle und ist für die Rechtsdurchsetzung im Bußgeldverfahren verantwortlich. Daneben berät sie Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes und im Bereich der Medien. Sie hat zu unterschiedlichen Themen im Bereich der Informationsfreiheit sowie des Datenschutzes veröffentlicht.