Dr. Stefan Brink, Jahrgang 1966, Richter, nach Promotion bei Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (DHV Speyer) tätig beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz, sodann als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht (1. Senat, Prof. Dr. Reinhard Gaier), zuletzt als Leiter Privater Datenschutz beim LfDI RLP sowie als Stellvertretender Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Veröffentlichungen zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht, zur Rechtsmethodik, zum Parlaments- und zum Datenschutzrecht; Lehrbeauftragter der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und der Europauniversität Viadrina Frankfurt/Oder.


Prof. Dr. Ralf Bernd Abel ist heute Rechtsanwalt in Hamburg und betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Er war bis 2011 Inhaber der Professur für öffentliches Recht, Informations- und Datenschutzrecht an der Fakultät Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden. Prof. Abel beschäftigt sich in seiner beratenden, gutachtlichen und forensischenTätigkeit schwerpunktmäßig mit Informations- und Datenschutzrecht. Er berät Unternehmen, Verbände und Institutionen sowohl im Alltagsgeschäft beim Umgang mit personenbezogenen Daten als auch strategisch im Hinblick auf künftige Entwicklungen im deutschen, europäischen und internationalen Datenschutz. Prof. Abel verfügt über langjährige Praxiserfahrung in seiner Funktion als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter, als Verbandsbeauftragter für den Datenschutz beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), als Sachverständiger bei politischen Gremien – u.a. dem Deutschen Bundestag -, als akkreditierter Sachverständiger Recht beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie als Legal Expert für das European Privacy Seal (EuroPriSe). Er ist ferner Sprecher des Präsidiums der GDD-Datenschutz-Akademie, Beirat der Fachzeitschrift ‚Recht der Datenverarbeitung’ (RDV) und Mitglied der Leitung des ERFA-Kreises Nord der GDD. Durch seine umfangreiche Publikations-, Vortrags- und Gutachtertätigkeit ist er weithin bekannt. Er gehörte ferner vor seiner Berufung an die Hochschule langjährig dem Gesetzgebungsausschuss Informationsrecht des Deutschen AnwaltVereins und dem Vorstand der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) an.

 


Dr. Philipp Kramer ist seit dem Jahre 2000 als Rechtsanwalt auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Zu seinen Schwerpunkten gehört datenschutz- und datensicherheitsrechtliche Beurteilung von Projekten in Unternehmen und Behörden, respektive: „Was muss ein Unternehmen/Behörde unternehmen, um sich datenschutz- und datensicherheitsrechtlich keinen Vorwurf einzuhandeln?“ Zu seinen Fachgebieten gehören unter anderem *Datenschutzrecht *Beschäftigtendatenschutzrecht * Werbedatenschutzrecht * Internationales Datenschutzrecht * Recht der neuen Medien * Wettbewerbsrecht * Recht der Informationstechnologie. Zu seinen Tätigkeiten gehören unter anderem die Vertragsgestaltung, die Erstellung von Gutachten und die Beratung bei Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Das schließt die pragmatische Durchführung der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten ein. Als sachverständige Prüfstelle Recht für das Datenschutz-Gütesiegel ist er beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Aufsichtsbehörde für private Unternehmen) akkreditiert. Zudem ist Chefredakteur des Datenschutz-Berater, Handelsblatt Fachmedien, Mitherausgeber des Auernhammer, Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz, 1. Vorsitzender der Hamburger  Datenschutz-                                                                                   gesellschaft e.V., Mitglied der Leitung des ERFA-Kreises Nord der GDD und Lehrbeauftragter.