Fachtagung Wiesbaden 30.03.2017, 09:00-17:00 Uhr
"Datenschutz in der Medizin - Update 2017"
Historischer Saal des hessischen Ministerium der Justiz
Medizinische Einrichtungen unterliegen nicht nur dem Druck, wirtschaftlich und
medizinisch optimal zu arbeiten. Auch die bestehenden Datenschutz-Regelwerke fordern ständig neue Orientierung und Ausrichtung in den Fachkenntnissen der Beschäftigten und der
IT-Technik. Die EU hat inzwischen die EU-Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht, die ab 25.5.18 in Kraft tritt und sich auch auf den Gesundheitssektor auswirken wird. Insbesondere
Kliniken müssen sich organisatorisch und technisch mit den Gefährdungen der Patientendaten-Beständen beschäftigen, die mit weiterentwickelten Techniken administriert werden und zunehmend
gefährdet sind. Fachleute aus Wissenschaft und Praxis bieten auf der Tagung am 30.03.2017 in Wiesbaden " Datenschutz in der Medizin - Update 2017" einen aktuellen Überblick zu den
wichtigsten rechtlichen und technischen Änderungen und formulieren praktische Umsetzungshinweise, insbesondere für Ärzte, Datenschutzexperten medizinischer Betriebe, Klinik-Manager
und Fachanwälte Medizinrecht und IT-Recht.
Für die Fortbildung:
Für Fachanwälte IT- und Medizinrecht findet § 15 FAO mit 6,0 Vortragsstunden Anwendung.
Für die ärztliche Fortbildung sind 8 Punkte zu erwarten.
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