Dr. Philipp Kramer ist seit dem Jahre 2000 als Rechtsanwalt auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Zu seinen Schwerpunkten gehört datenschutz- und datensicherheitsrechtliche Beurteilung von Projekten in Unternehmen und Behörden, respektive: „Was muss ein Unternehmen/Behörde unternehmen, um sich datenschutz- und datensicherheitsrechtlich keinen Vorwurf einzuhandeln?“ Zu seinen Fachgebieten gehören unter anderem *Datenschutzrecht *Beschäftigtendatenschutzrecht * Werbedatenschutzrecht * Internationales Datenschutzrecht * Recht der neuen Medien * Wettbewerbsrecht * Recht der Informationstechnologie. Zu seinen Tätigkeiten gehören unter anderem die Vertragsgestaltung, die Erstellung von Gutachten und die Beratung bei Betriebs-/Dienstvereinbarungen. Das schließt die pragmatische Durchführung der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten ein. Als sachverständige Prüfstelle Recht für das Datenschutz-Gütesiegel ist er beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Aufsichtsbehörde für private Unternehmen) akkreditiert. Zudem ist Chefredakteur des Datenschutz-Berater, Handelsblatt Fachmedien, Mitherausgeber des Auernhammer, Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz, 1. Vorsitzender der Hamburger  Datenschutz-                                                                                   gesellschaft e.V., Mitglied der Leitung des ERFA-Kreises Nord der GDD und Lehrbeauftragter.